Weitere Entscheidung unten: FG Münster, 18.09.2002

Rechtsprechung
   FG Münster, 18.09.2002 - 9 K 5593/98 K, 5639/98 G, 5640/98 F, 9 K 5639/98 G   

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FG Münster, 18.09.2002 - 9 K 5593/98 K, 5639/98 G, 5640/98 F, 9 K 5639/98 G (https://dejure.org/2002,13952)
FG Münster, Entscheidung vom 18.09.2002 - 9 K 5593/98 K, 5639/98 G, 5640/98 F, 9 K 5639/98 G (https://dejure.org/2002,13952)
FG Münster, Entscheidung vom 18. September 2002 - 9 K 5593/98 K, 5639/98 G, 5640/98 F, 9 K 5639/98 G (https://dejure.org/2002,13952)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Benennung des Empfängers der Betriebsausgaben; Rechtmäßigkeit des Benennungsverlangens; Benennungsverlangen bei Zahlungen an eine Domizilgesellschaft; Ein in Großbritannien ansässiges Bauunternehmen; Eigene Ermessensausübung durch das Finanzgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 160 Abs. 1
    Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach § 160 Abs. 1 AO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren: - Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach § 160 Abs. 1 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1436
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 17.10.2001 - I R 19/01

    Benennungsverlangen gem. § 160 AO

    Auszug aus FG Münster, 18.09.2002 - 9 K 5593/98
    Wie der BFH mit Urteil vom 17.10.2001 (I R 19/01) entschieden habe, sei dieses Tätigwerden europarechtlich gerade gewollt.

    Ein solcher Fall liegt regelmäßig vor, wenn anzunehmen ist, dass die Angaben über den Empfänger einer Zahlung - Name und Anschrift - in der Buchführung unzutreffend oder nicht vollständig sind (vgl. BFH vom 17.10.2001 I R 19/01, BFH/NV 2002, 609 m. w. N.).

    Entscheidend ist, ob es für den Steuerpflichtigen zu diesem Zeitpunkt zumutbar war, sich nach den Gepflogenheiten eines ordnungsmäßigen Geschäftsverkehrs der Identität des Geschäftspartners zu vergewissern, um so in der Lage zu sein, ihn als Empfänger der Zahlungen zutreffend zu bezeichnen (BFH vom 17.10.2001 a. a. O., m. w. N.).

    Es widerspräche im Allgemeinen den gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten, bei einem in Großbritannien ansässigen Bauunternehmen, das Leistungen im Inland erbringt, anzunehmen, dass es sich um eine Domizilgesellschaft handelt (BFH vom 17.10.2001 I R 19/01, a. a. O.).

  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Auszug aus FG Münster, 18.09.2002 - 9 K 5593/98
    Auch wenn sie dort keine Geschäftstätigkeit entfaltet hätten, dürfe dies nicht zu Lasten der Kl. berücksichtigt werden, wie sich aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 9.3.1999 (Centros-Entscheidung, NJW 1999, 2027) ergebe.

    6) Die Entscheidung des EuGH vom 9.3.1999 in der Sache Centros Ltd. (NJW 1999, 2027) führt vorliegend zu keiner anderen Beurteilung.

  • BFH, 24.06.1997 - VIII R 9/96

    Schätzung von Betriebsausgaben und Empfängerbenennung

    Auszug aus FG Münster, 18.09.2002 - 9 K 5593/98
    Die Finanzgerichte sind nicht auf die Überprüfung des von der Verwaltung ausgeübten Ermessens beschränkt; sie können eigenes Ermessen ausüben (BFH vom 24.06.1997, VIII R 6/96, BStBl II 1998, 51).
  • BFH, 10.11.1998 - VIII R 6/96

    Krisenbestimmtes Darlehen eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus FG Münster, 18.09.2002 - 9 K 5593/98
    Die Finanzgerichte sind nicht auf die Überprüfung des von der Verwaltung ausgeübten Ermessens beschränkt; sie können eigenes Ermessen ausüben (BFH vom 24.06.1997, VIII R 6/96, BStBl II 1998, 51).
  • BFH, 09.08.1989 - I R 66/86

    Bei der Versagung des Betriebsausgabenabzugs wegen unzureichender Benennung von

    Auszug aus FG Münster, 18.09.2002 - 9 K 5593/98
    Auf der zweiten Stufe ist - wiederum nach pflichtgemäßem Ermessen - zu entscheiden, ob und inwieweit Ausgaben, deren Empfänger nicht genau bezeichnet wurde, zum Abzug zugelassen werden (vgl. u. a. BFH vom 09.08.1989 I R 66/86, BStBl. II 1989, 995 m. w. N.).
  • BFH, 01.06.1994 - X R 73/91

    Behauptete Darlehensgewährung durch eine liechtensteinische Gesellschaft

    Auszug aus FG Münster, 18.09.2002 - 9 K 5593/98
    Bei Zahlungen an eine Domizilgesellschaft oder Briefkastenfirma ist das der hinter dieser stehende Dritte (vgl. BFH vom 01.06.1994 X R 73/91, BFH/NV 1995, 2).
  • BFH, 06.04.1993 - XI B 94/92

    Voraussetzungen eines Abzugs von Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Münster, 18.09.2002 - 9 K 5593/98
    Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Zahlung (vgl. BFH vom 06.04.1993 XI B 94/92, BFH/NV 1993, 633).
  • FG München, 19.03.2002 - 6 K 5037/00

    Fehlende wirtschaftliche Betätigung einer Gesellschaft im Sitzstaat rechtfertigt

    Auszug aus FG Münster, 18.09.2002 - 9 K 5593/98
    Der mit Urteil des Finanzgerichts München vom 19.3.2002 (6 K 5037/00) entschiedene Fall ist mit dem vorliegenden nicht vergleichbar; dort waren die Hintermänner bekannt oder jedenfalls feststellbar.
  • FG Münster, 18.09.2002 - 9 K 5639/98

    Benennung des Empfängers der Betriebsausgaben; Rechtmäßigkeit des

    Die Verfahren 9 K 5593/98 K, 9 K 5639/98 G und 9 K 5640/98 F werden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    Hinweis: verbundenes Verfahren Volltext siehe unter FG Münster - 18.09.2002 - AZ: 9 K 5593/98 K.

  • FG Münster, 18.09.2002 - 9 K 5640/98

    Benennung des Empfängers der Betriebsausgaben; Rechtmäßigkeit des

    Die Verfahren 9 K 5593/98 K, 9 K 5639/98 G und 9 K 5640/98 F werden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    Hinweis: verbundenes Verfahren Volltext siehe unter FG Münster - 18.09.2002 - AZ: 9 K 5593/98 K.

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FG Münster, 18.09.2002 - 9 K 5640/98 F (https://dejure.org/2002,47028)
FG Münster, Entscheidung vom 18.09.2002 - 9 K 5640/98 F (https://dejure.org/2002,47028)
FG Münster, Entscheidung vom 18. September 2002 - 9 K 5640/98 F (https://dejure.org/2002,47028)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Benennung des Empfängers der Betriebsausgaben; Rechtmäßigkeit des Benennungsverlangens; Benennungsverlangen bei Zahlungen an eine Domizilgesellschaft; Ein in Großbritannien ansässiges Bauunternehmen; Eigene Ermessensausübung durch das Finanzgericht

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Münster, 18.09.2002 - 9 K 5593/98

    Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach § 160 Abs. 1 AO

    Auszug aus FG Münster, 18.09.2002 - 9 K 5640/98
    Die Verfahren 9 K 5593/98 K, 9 K 5639/98 G und 9 K 5640/98 F werden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    Hinweis: verbundenes Verfahren Volltext siehe unter FG Münster - 18.09.2002 - AZ: 9 K 5593/98 K.

  • FG Münster, 18.09.2002 - 9 K 5639/98

    Benennung des Empfängers der Betriebsausgaben; Rechtmäßigkeit des

    Auszug aus FG Münster, 18.09.2002 - 9 K 5640/98
    Die Verfahren 9 K 5593/98 K, 9 K 5639/98 G und 9 K 5640/98 F werden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    weiterere Verbundverfahren: FG Münster - 18.09.2002 - AZ: 9 K 5639/98 G.

  • FG Münster, 18.09.2002 - 9 K 5639/98

    Benennung des Empfängers der Betriebsausgaben; Rechtmäßigkeit des

    Die Verfahren 9 K 5593/98 K, 9 K 5639/98 G und 9 K 5640/98 F werden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    weiterere Verbundverfahren: FG Münster - 18.09.2002 - AZ: 9 K 5640/98 F.

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